Studienplatzklage

Während die Zahl der Studienbewerber von Jahr zu Jahr steigt, ändert die sich die Zahl der freien Studienplätze nicht wesentlich. Viele Bewerber erhalten deshalb anstelle des gewünschten Studienplatzes einen Ablehnungsbescheid von der Hochschule oder von der ZVS.

Hier gegen können Sie unter Umständen vorgehen. Sie haben nämlich aus Art 12 Grundgesetz das Recht, dass die Hochschulen alle ihr für die Lehre zugewiesen Mittel auch für Studienplätze einsetzt. Ob das der Fall ist, ist mitunter schwer zu beurteilen, da es sich um eine komplexe Berechnung handelt. Dabei passieren in vielen Fällen Fehler oder bestimmte Einschätzungen der Hochschulen sind anders zusehen.

Bei der sog. Studienplatzklage machen Sie geltend, dass die Hochschule diese Berechnung nicht zutreffend ist und dass noch weitere Studienplätze zur Verfügung stehen. Werden zusätzliche Studienplätze ermittelt, werden diese unter den Antragstellern verteilt. Bei diesem Vorgehen unterstütze ich Sie gerne und kann auf eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung von solchen Verfahren zurückgreifen.

Der Ablauf: Zunächst ist wichtig, dass Ihre Bewerbung formal ausreichend ist, d.h. mit allen von der Hochschule geforderten Dokumenten innerhalb der Bewerbungsfrist dort eingegangen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat eine Studienplatzklage in fast allen Fällen keine Aussicht auf Erfolg.

Erhalten Sie anstelle des begehrten Studienplatz einen Ablehnungsbescheid sollten Sie umgehend zu einem Rechtsanwalt gehen. Kommen Sie zu mir, kann ich in einem Beratungsgespräch in den allermeisten Fällen eine Einschätzung dazu abgeben, ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall sinnvoll ist. Ist dies der Fall, stimmen wir dann das gemeinsame Vorgehen, auch hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten ab.

In den meisten Fällen ist gegen den Bescheid Widerspruch oder Klage zu erheben und zugleich bei dem Verwaltungsgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen.

Haben Sie sich bei der ZVS beworben ist das Vorgehen ein anderes. Über den genauen Ablauf informiere ich Sie in einem persönlichen Gespräch.

Über einen Anruf oder eine Email von Ihnen freue ich mich schon jetzt.

Ihr

Jan Tobias Behnke

P.S.:  Wenn Sie unmittelbar mit mir Kontaktaufnehmen wollen, können Sie das nachfolgende Kontaktformular nutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Formular nicht verschlüsselt ist und gegebenenfalls von Dritten gelesen werden kann


Rechtsanwalt - Jan Tobias Behnke

site created and hosted by nordicweb